a) Die Beschwerdeführer 2 und 3 rügen, die Anforderungen an hindernisfreies Bauen seien nicht erfüllt. Es sei kein rollstuhlgerechter Parkplatz vorgesehen. Die Küchen seien falsch geplant, die Badezimmer zu schmal und die Schlafzimmer wiesen die Minimalgrösse nicht auf. Die Projektänderung, welche zu einer Flächenreduktion bei diesen Räumen geführt habe, sei der Procap nicht mehr zugestellt worden. Der Fachbericht der Procap beziehe sich auf das frühere Projekt und sei somit überholt.