e) Im vorliegenden Fall ist kein Gesuch um Befreiung von der Parkplatzpflicht aktenkundig; auch enthalten weder die Projektbeschreibung zum Baugesuch12 noch die Parkplatzberechnung13 eine Begründung für das Unterschreiten der Mindestanzahl an Parkplätzen. Die Bauherrschaft erwähnte bloss den bestehenden Parkplatz entlang der Strasse A.________. Obwohl kein Befreiungsgesuch vorlag, beschloss der Gemeinderat eine Dispensation von der Erstellung weiterer Parkplätze.14 Dies war nicht zulässig. In seiner Diskussion ging der Gemeinderat davon aus, dass das vorgelegte Bauprojekt ohne Dispensation von der Parkplatzpflicht nicht realisiert werden könne, es wäre eine Projektänderung nötig.15