a) Die Beschwerdeführer rügen insbesondere, das Bauvorhaben verursache einen zusätzlichen Parkplatzbedarf. Es seien jedoch keine zusätzlichen Parkplätze vorgesehen, vielmehr würde das bestehende Parkplatzangebot auf einen Parkplatz reduziert. Wo heute eine Garage bestehe, entstehe mit dem Bauprojekt neuer Wohnraum. Es wäre möglich und zumutbar, auf dem Baugrundstück die nötigen Abstellflächen für Motorfahrzeuge zu schaffen, wenn die Gesamtfläche des Wohnraums reduziert würde. Die Gemeinde begründe die gewährte Befreiung von zwei Parkplätzen nicht. Das Parkieren in der Kernzone von Bönigen sei seit Jahren ein ungelöstes Problem;