Die Beschwerdeführer 2 und 3 sind als benachbarte Grundeigentümer in schutzwürdigen Interessen betroffen (vgl. Art. 35 Abs. 2 BauG) und durch den angefochtenen Bauentscheid beschwert. Sie sind zur Beschwerdeführung legitimiert. Auf die form- und fristgerecht eingereichten Beschwerden ist einzutreten. 2. Befreiung von der Parkplatzpflicht für zwei Parkplätze