8. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet5, vereinigte die Beschwerdeverfahren. Es holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Der Beschwerdegegner liess sich nicht vernehmen. Die Gemeinde nahm mit Eingabe vom 18. Mai 2022 Stellung zu den Beschwerden. Sie hält an ihrem Bauentscheid fest. 9. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. 1 BVD 110/2020/60 2 Baureglement der Gemeinde Bönigen vom 28. Dezember 2001, mit Änderungen bis am 13. Juni 2021, vom Amt für