4. Am 24. Januar 2022 reichte der Beschwerdegegner eine Projektänderung ein. Diese umfasst den Verzicht auf den Vorsprung der Nordfassade des Anbaus. Die KDP stimmte der Projektänderung ohne Auflagen zu. Die Beschwerdeführer hielten an ihren Einsprachen fest. 5. Mit Bauentscheid vom 16. März 2022 erteilte die Gemeinde Bönigen die Baubewilligung sowie die nachgesuchten Ausnahmebewilligungen. In Erwägung Ziffer 2.5.4 hielt sie ausserdem fest, dass die Bauherrschaft von der Erstellung von zwei Parkplätzen dispensiert werde.