2. Der Beschwerdegegner plant, den westseitigen Anbau abzubrechen und einen Anbau mit zwei Wohnungen zu erstellen. Ein erstes Bauprojekt, das die Gemeinde bewilligt hatte, wurde im Beschwerdeverfahren vor der BVD als nicht ortsbildverträglich beurteilt, namentlich wegen des damals vorgesehenen firsthohen Zwischenbaus und den im Garten vor der Hauptfassade des Altbaus geplanten fünf Parklätzen. Mit Entscheid vom 19. November 2020 erteilte die BVD diesem Bauvorhaben den Bauabschlag.1