betreffend die Verfügung der Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Bönigen vom 16. März 2022 (eBau-Nr. 2021-7368[75128]; Abbruch Nebengebäude, Anbau von zwei Wohnungen, Umbau Wohnungen im bestehenden Gebäude) I. Sachverhalt 1. Der Beschwerdegegner ist Eigentümer eines älteren Wohnhauses mit drei Wohnungen auf dem Grundstück Bönigen Grundbuchblatt Nr. H.________. Auf der Westseite des Gebäudes wurde zu einem späteren Zeitpunkt ein grösserer Anbau erstellt, in dem sich unter anderem eine Garage befindet. Die Parzelle liegt in der Kernzone C (KC) und ist Teil der Baugruppe B