Weiter hat die Stadt Burgdorf die Möglichkeit zur Verlängerung der Baubewilligung für die baulichen Massnahmen verneint, die zur Sicherstellung des abfallrechtskonformen Betriebskonzepts innerhalb von drei Monaten nach Rechtskraft des Bauentscheids hätten umgesetzt werden müssen. Damit spricht die Vorinstanz Ziffer 8 der Baubewilligung vom 20. November 2018 an, wonach die Massnahmen Brandschutz und Gewässerschutz längstens innert drei Monaten nach Rechtskraft der Baubewilligung umzusetzen sind.