Ein Spezialfall ist gemäss Vorinstanz das Vordach mit Entwässerung vor dem Anbau Ost. Diese Überdachung sei zwingend notwendig, wenn der Vorplatz auch als Arbeitsplatz für gewässergefährdende Verrichtungen gebraucht werde, bzw. wenn Altwaren wie ausgediente Fahrzeuge länger als sechs Monate abgestellt würden. Für die Vorplatzüberdachung Ost seien in 3/8 BVD 110/2022/61