Seither verfüge Herr E.________ über keine Betriebsbewilligung für seine Abfallanlage mehr. Der Betrieb sei in den letzten acht Jahren mehrfach durch das AWA und das Bauinspektorat Burgdorf überprüft und beanstandet worden. Um die Voraussetzungen für eine abfallrechtliche Betriebsbewilligung wieder erfüllen zu können, seien Massnahmen definiert worden, welche im Rahmen eines Baubewilligungsverfahrens durch den Bauentscheid vom 20. November 2018 zur Ausführung auferlegt worden seien.