a) Die Beschwerdeführerin macht geltend, gemäss angefochtener Verfügung seien in einer Zeitspanne vom 2. Juni 2020 bis am 28. August 2020 für die Vorplatzüberdachung im Osten Fundationen erstellt worden. Anlässlich einer Bauinspektion vom 21. Oktober 2021 sei gemäss angefochtener Verfügung festgestellt worden, dass an den Bestandteilen dieses Vordachs seit über einem Jahr nicht weitergearbeitet worden sei. Dieser von der Vorinstanz geltend gemachte Unterbruch der Bauarbeiten ist gemäss Beschwerdeführerin auf die ab März 2020 herrschende Covid-19-Pandemie zurückzuführen.