3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Dabei gab es auch dem Amt für Wasser und Abfall (AWA) Gelegenheit, zur Beschwerde Stellung zu nehmen. Mit Schreiben vom 6. Mai 2022 verzichtete das AWA auf die Einreichung einer Stellungnahme. Die Stadt Burgdorf beantragt in ihrer Stellungnahme vom 19. Mai 2022 die Abweisung der Beschwerde. Sie führte dazu aus, für den betroffenen Bauteil, für den die Baubewilligung erloschen sei, könne die Beschwerdeführerin ohne weiteres ein erneutes Baugesuch einreichen, sofern sie das wolle.