1. Mit Gesamtentscheid vom 20. November 2018 erteilte die Stadt Burgdorf der Beschwerdeführerin die Baubewilligung für «Um- und Ausbau durch Einbau Werkstatt mit Zwischenboden, neue Vorplatzüberdachung (Ostseite), Anpassung Betriebskonzept». Am 22. Oktober 2021 reichte die Beschwerdeführerin bei der Stadt Burgdorf ein Gesuch um Verlängerung der Geltungsdauer der Baubewilligung vom 20. November 2018 um zwei Jahre ein. Mit Verfügung vom 11. März 2022 entschied die Stadt Burgdorf in Ziffer 40, die Geltungsdauer der Baubewilligung vom 20. November 2018 werde nicht verlängert.