1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Der Gesamtentscheid der Gemeinde Münchenbuchsee vom 14. März 2022 wird aufgehoben. Dem Baugesuch vom 20. Juli 2021 mit Projektänderungen vom 30. September 2021 und 9. Februar 2022 wird der Bauabschlag erteilt. 2. Die Verfahrenskosten von CHF 1200.– werden der Beschwerdegegnerin zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Die Kosten des erstinstanzlichen Baubewilligungsverfahrens von CHF 3405.90 werden der Beschwerdegegnerin zur Bezahlung auferlegt. Für das Inkasso dieser Kosten ist die Gemeinde zuständig.