a) Zusammenfassend erweist sich der strittige mobile Containerladen sowohl unter dem aktuell gültigen Recht wie auch nach dem neuen Baureglement als nicht bewilligungsfähig. Der Entscheid muss daher nicht zurückgestellt werden; es ist der Bauabschlag zu erteilen. Die Beschwerde ist gutgeheissen und der Gesamtentscheid der Gemeinde Münchenbuchsee vom 14. März 2022 aufzuheben. Es erübrigt sich, auf die weiteren Rügen der Beschwerdeführerinnen einzugehen.