Der geplante Container muss somit nach revidiertem Gemeindebaureglement einen Gebäudeabstand einhalten, der selbst bei Einräumung eines Näherbaurechts noch mindestens 4.0 Meter betragen würden. Dieser wird nicht eingehalten. Der Container kann daher auch nach neuem Recht nicht bewilligt werden. 5. Ergebnis und Kosten 19 Gemeindebaureglement der Gemeinde Münchenbuchsee in der Fassung der ersten öffentlichen Auflage vom 24. August 2020 6/9 BVD 110/2022/60