Die einzelnen Personen werden sich jeweils nur kürzere Zeit im Container aufhalten. Dies ist aber unerheblich. Um eine Baute als bewohnt zu qualifizieren genügt es, wenn sich immer wieder Personen für kürzere oder längere Zeit darin aufhalten. Da der Selbstbedienungscontainer in regelmässigen Abständen von Kundschaft frequentiert wird, welche sich dabei auch über einen Zeitraum von einigen Minuten im Container aufhalten, und die Waren im Rahmen eines Arbeitsprozesses regelmässig aufgefüllt oder ausgetauscht werden müssen, handelt es sich um eine Baute, die für den Aufenthalt von Menschen bestimmt ist und deswegen um eine bewohnte Baute.