Dies entspricht auch der SIA-Norm 41612 Kap. 2.1.1, nach der die Hauptnutzfläche der Zweckbestimmung und Nutzung des Gebäudes im engeren Sinn dient und die Nebennutzfläche der Teil der Nutzfläche ist, welcher die Hauptnutzfläche ergänzt. Sie ist je nach Zweckbestimmung und Nutzung des Gebäudes zu definieren. Es handelt sich im Wohnungsbau insbesondere um Waschküchen, Estrich- und Kellerräume, Abstellträume, Fahrzeugeinstellräume, Schutzräume 11 Vorakten der Gemeinde Münchenbuchsee, Situationsplan pag. 142 12 Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein, SIA 416:2003, Eingetragene Norm der Schweizerischen Normen- Vereinigung SNV, Flächen und Volumen von Gebäuden