b) Die Bauparzelle befindet sich in der Zone K3A. In dieser Zone beträgt der Gebäudeabstand für Hauptbauten gemäss den obgenannten Normen mindestens 10.0 Meter (2x kleiner Grenzabstand), bei Vorliegen eines Näherbaurechts mindestens 6.0 Meter. Auch bewohnte Nebenbauten haben einen Mindestabstand von 6.0 Meter zu anderen Gebäuden einzuhalten. Der Abstand zwischen dem bestehenden Gebäude auf der Parzelle Nr. H.________ und dem geplanten Container mit Selbstbedienungsladen beträgt nur 2.0 Meter. Der Container hält somit den Gebäudeabstand nicht ein.