d) Die erste öffentliche Auflage des neuen Gemeindebaureglements fand gemäss Angaben der Gemeinde vom 19. Oktober 2020 bis am 17. November 2020 statt.9 Das Baugesuch ging bei der Gemeinde am 20. Juli 2021 und damit nach der ersten öffentlichen Auflage des neuen Reglements ein. Später wurden noch Änderungen vorgenommen, die vom 30. August 2021 bis 28. September 2021 bzw. vom 21. Februar 2022 bis 22. März 2022 auflagen. Diese Anpassungen sind vom Anwendungsbereich von Art. 36 Abs. 2 BauG nicht erfasst, die Beschwerdegegnerin muss sich diese grundsätzlich nicht anrechnen lassen, ausser sie wären milder für sie.