Der kleine Verkaufsladen sei durchgehend für den Aufenthalt von Kunden und damit Menschen bestimmt. Es sei zudem keinerlei Bezug zu einem Hauptgebäude ersichtlich. Der Container sei deswegen weder eine neurechtliche Kleinbaute nach Art. 3 BMBV noch eine altrechtliche Nebenbaute. b) Die Gemeinde Münchenbuchsee befindet sich im Prozess einer Ortsplanungsrevision. Insbesondere soll das Baureglement an die BMBV7 angepasst werden und es sind unter anderem Änderungen bei den Abstandsregelungen vorgesehen. Vorweg ist daher die Frage zu klären, welche rechtliche Grundlage anwendbar ist.