3. Der Beschwerdeführer hat der Beschwerdegegnerin die Parteikosten im Betrag von CHF 1500.– (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zu ersetzen. IV. Eröffnung - D.________, eingeschrieben - Frau Rechtsanwältin F.________, eingeschrieben - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Grindelwald, Bauverwaltung, eingeschrieben Bau- und Verkehrsdirektion Der Direktor Christoph Neuhaus Regierungsrat