26 BewD8). Das vereinfachte Verfahren mit schriftlicher Mitteilung an die Nachbarinnen und Nachbarn sowie an beschwerdebefugte Organisationen ist nur bei Bauvorhaben möglich, die beschränkte Auswirkungen haben (vgl. Art. 32b BauG i.V.m. Art. 27 BewD). Im Zweifelsfall ist die grössere Publizität zu wählen.9 Das Bauvorhaben der Beschwerdegegnerin hat grössere räumliche Auswirkung, als dass lediglich die Nachbarn betroffen wären. Die umstrittenen drei Reklamefahnen stehen nahe der Einmündung der Hauszufahrt in die I.________strasse, sie sind aus der Ferne wahrnehmbar und richten sich (auch) an die Verkehrsteilnehmenden. Es handelt sich um Strassenreklamen im Sinne von Art.