4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Die Gemeinde beantragt in ihrer Beschwerdeantwort vom 11. Februar 2022, die Beschwerde sei abzuweisen und der Bauentscheid vom 13. Dezember 2021 sei zu bestätigen. Die Beschwerdegegnerin beantragt in ihrer Beschwerdeantwort vom 18. Februar 2022 (bei der BVD eingegangen am 16. Februar 2022), die Beschwerde sei abzuweisen, soweit auf sie einzutreten sei. Die Verfügung der Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Grindelwald vom 13. Dezember 2021 sei zu bestätigen.