2. Das Bauvorhaben wurde am 28. Oktober und 4. November 2021 im Anzeiger Interlaken veröffentlicht; es gingen keine Einsprachen ein. Mit Bauentscheid vom 13. Dezember 2021 erteilte die Gemeinde Grindelwald der Beschwerdegegnerin die Baubewilligung. 3. Gegen diesen Bauentscheid reichte der Beschwerdeführer am 13. Januar 2022 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Er beantragt die Aufhebung des Bauentscheids vom 13. Dezember 2021 und die Erteilung des Bauabschlags. Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands sei anzuordnen. Eventualiter sei die Sache an die Vorinstanz zurückzuweisen.