Die Gemeinde teilte der Beschwerdegegnerin unter anderem mit, dass die Zustimmung mehrerer Grundeigentümer (Miteigentümer) fehle und forderte sie mehrfach auf, diese Mängel zu beheben. Am 13. Oktober 2021 reichte die Beschwerdegegnerin die Spezialvollmachten der Miteigentümer ein. Der Beschwerdeführer erteilte seine Zustimmung mit dem Vorbehalt «ohne 3 beleuchtete Fahnen». 1/6 BVD 110/2022/5