I. Sachverhalt 1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 4. März 2021 bei der Gemeinde Grindelwald ein Baugesuch ein, um für das Resort «A.________» drei Reklamefahnen, eine kleine Reklamestele und Einfahrtskennzeichnungen beim Tunnelportal zu erstellen. Das Bauvorhaben beinhaltet auch den Abbruch des Informationshäuschens. Die Parzelle Grindelwald Grundbuchblatt Nr. H.________ liegt in der Kernzone. Der Beschwerdeführer ist Miteigentümer der Bauparzelle. Die Gemeinde teilte der Beschwerdegegnerin unter anderem mit, dass die Zustimmung mehrerer Grundeigentümer (Miteigentümer) fehle und forderte sie mehrfach auf, diese Mängel zu beheben.