1. Mit Verfügung vom 28. Februar 2022 erteilte die Gemeinde Trub dem Beschwerdegegner die Baubewilligung für eine auf drei Jahre befristete Wohn- und Gewerbebaute in Containerbauweise sowie das Erstellen von zwei Zufahrten auf den Parzellen Trub Grundbuchblätter Nrn. A.________, B.________, F.________ und G.________. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 15. April 2022 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet,1 beschränkte das Verfahren auf die Frage der Wahrung der Beschwerdefrist und verzichtete auf die Durchführung eines Schriftenwechsels.