Das Baugesuch wurde beim Bauinspektorat der Stadt Bern eingereicht, welches das Gesuch gemäss Art. 26 Abs. 2 und 3 BewD veröffentlichte. Infolge der Einsprache vom 12. November 2021 und der Anfrage des Bauinspektorats der Stadt Bern stellte das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland mit Verfügung vom 7. Dezember 2021 seine Zuständigkeit fest und übernahm das Verfahren zur Fortführung.