Nach neuerer Rechtsprechung ist die Frage, ob sich die Gemeinde als nicht rechtsanwendende Behörde [vorliegend war das Regierungsstatthalteramt Baubewilligungsbehörde] ebenfalls auf die Gemeindeautonomie berufen kann, zu bejahen. Entscheidend ist, dass ein geschützter Autonomiebereich besteht, der zu respektieren ist.11 In seinem Bericht vom 17. Dezember 202112 erklärt das Bauinspektorat der Stadt Bern, die Velostation sei in der Dienstleistungszone zonenkonform, da sie einem Dienstleistungsangebot entspreche. Zudem würden in der Velostation Arbeitsplätze geschaffen.