c) Das Regierungsstatthalteramt bewertete das Vorhaben im Bauentscheid vom 14. März 2022 als zonenkonform. Es führte aus, das Angebot, Velos zu parkieren, gelte im allgemeinen Verständnis als Dienstleistung an Velofahrende. Ausserdem sei eine Arbeitsnutzung bei dieser Art Dienstleistung gegeben, insbesondere da die Station während der Öffnungszeiten bedient sei. Das Parkieren von Velos sei sodann keine Lagernutzung, da Parkieren und Lagern nach dem allgemeinen Verständnis nicht dasselbe sei.