1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 10. September 2021 bei der Stadt Bern ein Baugesuch für die Umnutzung einer Verkaufsfläche zu einer öffentlichen Velostation auf der Parzelle Bern Grundbuchblatt Nr. B.________ (Bauparzelle) ein. Die Bauparzelle liegt in der Dienstleistungszone und ist Bestandteil der Überbauungsordnung Nr. G.________ K.________strasse – L.________strasse (teilweise aufgehoben); 251 K.________strasse / L.________strasse. Gegen das Bauvorhaben erhoben die Beschwerdeführenden fristgerecht Einsprache und Rechtsverwahrung.1 1 Vgl. Vorakten, pag. 55 ff.