So können in bestimmten Gebieten (z.B. Ortsbildschutzgebieten) Fremdreklamen oder bestimmte Reklametypen verboten werden. Ein generelles Verbot von Fremdreklamen auf Privatgrund wäre jedoch unzulässig.17 g) Nach dem Gesagten erweist sich das Bauvorhaben als bewilligungsfähig. Der angefochtene Bauabschlag ist aufzuheben, soweit er nicht durch die Projektänderung gegenstandslos wurde, und die Baubewilligung ist zu erteilen. 4. Kosten