Das Bauvorhaben ist in der Arbeitszone vorgesehen, in der sich grossvolumige, industriell wirkende Baukörper unterschiedlicher Qualitäten befinden, die teilweise grosse Leuchtschriften aufweisen. Die südliche Parzelle ist noch unbebaut und wird soweit ersichtlich als Lagerplatz für Holzpaletten und weiteres genutzt.15 Die Bauparzelle grenzt westseitig direkt an die Bahnlinie der G.________AG, an welche die Kantonsstrasse anschliesst. In kurzer Distanz zur 14 Vgl. Heidi Walther Zbinden, Erste Erfahrungen mit der neuen Verordnung über die Aussen- und Strassenreklame