Zudem wirkten die fraglichen Reklameflächen in Bodennähe weniger dominant als solche an der Gebäudeoberkante. Je nach Betrachtungswinkel würden die Reklametafeln nicht bis wenig in die Fassaden der unmittelbar dahinterliegenden Gebäude rücken und seien von daher nicht zu beanstanden. Bei den geplanten Reklamestellen handle es sich im Übrigen um leicht demontierbare Einrichtungen, welche ohne grossen Aufwand aufgestellt oder versetzt werden könnten. Sie seien nicht vergleichbar mit einem massiven Gebäude, das fest mit dem Untergrund verbunden sei.