Zum Bauvorhaben hält die OLK fest, die Reklametafeln mit einer Höhe von 4,71 m seien als Winkelelement mit einer Schenkellänge von 5,20 m geplant, der Winkelspitz sei zur H.________strasse ausgerichtet. Die nördliche Reklamestelle befinde sich vor einer 88 m langen und ca. 15 m hohen grauen Fassade. Die südliche Reklametafel stehe frei respektive in einem Abstand von 30 bis 60 m zu den nächstliegenden Gebäuden unterschiedlicher Höhe und mit Fassaden von über 50 m Länge. Für die im Zug oder auf der Kantonsstrasse vorbeifahrenden Personen seien je zwei Reklameflächen einsehbar.