Die Bauparzelle weise zur G.________AG-Bahnlinie eine Anstosslänge von 147 m auf, sei auf der östlichen Seite von der K.________strasse her erschlossen und zu ca. 2/5 überbaut. Die südlich angrenzende Parzelle Nr. A.________ sei unbebaut, die nördlich angrenzende Parzelle Nr. B.________ sei vollständig bebaut. Die grossvolumigen Zweckbauten seien von unterschiedlichen architektonischen Qualitäten bezüglich ihrer Fassaden- und Aussenraumgestaltung. Neben sehr aufgeräumt wirkenden Arealen prägten solche mit vielseitiger Nutzung, mit Ausstellungs- und Reklameobjekten den Ortsrand, respektive den Strassenraum der H.________strasse.