c) Die Gemeinde macht geltend, die Reklamestellen seien mit ihrer Breite von 5,22 m und einer Höhe von 4,115 m etwa doppelt so gross wie die an der H.________strasse bestehenden Plakatanschlagstellen, welche das Format F12 aufwiesen (ca. 2,70 m Breite, 2,30 m Höhe). Die geplanten Reklamestellen würden dadurch sehr dominant und überdimensioniert in Erscheinung treten, zumal sie sich nicht in unmittelbarer Nähe eines Gebäudes befänden, sondern freistehend auf einer Wiese seien und dadurch keinen Bezug zur Umgebung hätten. Die Tragkonstruktion aus «Truss-Gestellen» lasse die Reklamen provisorisch erscheinen.