b) Die Gemeinde erachtet die Projektänderung nicht als bewilligungsfähig. Sie bringt vor, durch das Verschieben der Reklamestellen ändere sich an der Erscheinung nichts. Es sei relevant, ob es sich um Eigen- oder Fremdreklame handle. Mit der vorgesehenen Fremdwerbung würde ein Präjudiz geschaffen, welches in potenzierter Form einer Verbauung des Strassenraums dieser wichtigen Zufahrtsstrasse nach Langenthal gleichkomme. Dies widerspreche in grundsätzlicher Art und Weise der sensiblen Strategie der Stadt Langenthalt, die für die Sorgfalt im Umgang mit ihren wertvollen Ortsbildern bekannt sei und im Jahr 2019 mit dem Wakkerpreis des Schweizerischen Heimatschutzes ausgezeichnet worden sei.