Die Parteien erhielten Gelegenheit, sich zum Fachbericht der OLK vom 11. August 2022 zu äussern und Schlussbemerkungen einzureichen. Die Gemeinde wurde gebeten, zur Projektänderung Stellung zu nehmen. Die Gemeinde beantragt mit Stellungnahme vom 30. September 2022, der Projektänderung sei der Bauabschlag zu erteilen. Die Beschwerdeführerin äusserte sich mit Eingabe vom 6. September 2022 zustimmend zum OLK-Bericht. 7. Auf die Rechtsschriften und den Fachbericht der OLK wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen.