6. Das Rechtsamt forderte die Beschwerdeführerin auf, für die von ihr akzeptierte Auflage des TBA (Abstand von 15 m zur Kantonsstrasse) eine Projektänderung einzureichen und das Bauvorhaben zu profilieren. Am 7. Juni 2022 reichte die Beschwerdeführerin die entsprechende Projektänderung (datierend vom 25. Mai 2022) bei der BVD ein. Das Rechtsamt stellte der Gemeinde die Projektänderung zu und holte einen Fachbericht der kantonalen Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLK) ein. Die Parteien erhielten Gelegenheit, sich zum Fachbericht der OLK vom 11. August 2022 zu äussern und Schlussbemerkungen einzureichen.