2. Das Tiefbauamt des Kantons Bern (TBA), Strasseninspektorat Oberaargau, beurteilte die geplanten Werbeträger zunächst als verkehrsgefährdend.1 Die Fachexperten der Bau- und Planungskommission (BPK) beurteilten das Bauvorhaben aus ortsbaulicher Sicht negativ.2 Die Gemeinde teilte der Beschwerdeführerin mit, dass das Bauvorhaben aufgrund der negativen Berichte nicht bewilligt werden könne. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin am 2. November 2021 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein, die sie kurz darauf zurückzog. Das Beschwerdeverfahren wurde am 22. November 2021 als erledigt vom Geschäftsverzeichnis abgeschrieben.3