1. Die Beschwerdeführerin reichte am 17. Juni 2021 bei der Gemeinde ein Baugesuch ein für zwei unbeleuchtete Reklamestellen mit je zwei winkelförmig angeordneten Plakatflächen. Der Reklameträger besteht aus einer fachwerkartigen Aluminiumkonstruktion mit Aussenmassen von 5,22 x 3,5 m («Truss-Gestell»). Die Werbefläche (Querformat) beträgt je 12 m2. Je eine Reklamestelle soll in der südwestlichen und der nordwestlichen Ecke der Parzelle Langenthal Grundbuchblatt Nr. F.________ freistehend aufgestellt werden. Die Parzelle Nr. F.________ liegt in der Arbeitszone Aa. Gegen das Bauvorhaben gingen keine Einsprachen ein.