1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Die Verfügung der Stadt Thun vom 11. März 2022 wird aufgehoben und das Verfahren im Sinne der Erwägungen zur Beurteilung der Bewilligungspflicht an das Regierungsstatthalteramt Thun weitergeleitet. 2. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung - Herrn C.________, eingeschrieben - Baubewilligungsbehörde der Stadt Thun, Bauinspektorat, eingeschrieben - Regierungsstatthalteramt Thun, eingeschrieben (mit Vorakten der Gemeinde) Bau- und Verkehrsdirektion Der Direktor Christoph Neuhaus Regierungsrat