Die Stadt Thun bringt in ihrer Stellungnahme vom 9. Mai 2022 vor, der Beschwerdeführer habe zwar ein Baugesuch eingereicht, die dafür notwendigen und von ihr einverlangten Unterlagen jedoch nicht nachgereicht. Die Sprosseneinteilung und die Art der Sprossen seien bei einigen Fenstern unklar. Eine abschliessende Beurteilung und die Überprüfung des Schutzinteresses durch die KDP habe wegen fehlender Unterlagen nicht durchgeführt werden können. Aufgrund der Verweigerung der Mitwirkung habe sie das Baugesuch unter Kostenfolge mit maximaler Gebührenreduktion abgeschrieben.