5. Mit Schreiben vom 16. Februar 2022 erhielt der Beschwerdeführer nochmals Gelegenheit die fehlenden Unterlagen einzureichen, unter Mitteilung, dass ansonsten das Baugesuch als zurückgezogen gelte und mittels Verfügung abgeschrieben werde. Nach Ablauf der Frist erliess die Stadt Thun am 13. März 2022 eine Abschreibungsverfügung und verlangte dafür Kosten von CHF 150.–. 6. Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 7. April 2022 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Er beantragt Folgendes: