Doch statt die verlangten Unterlagen einzureichen, habe der Beschwerdeführer direkt ein Baugesuch eingereicht. Um wiederum dieses bearbeiten zu können sei eine Mängelbehebung (insbesondere der Vergleich der bestehenden und der neuen Fenster, z.B. betreffend genauer Sprosseneinteilung sowie der Art der Sprossen) notwendig, damit anschliessend die Abklärung bezüglich des Schutzstatus bei der KDP stattfinden könne. Es folgte ein erneuter E-Mail Wechsel am 28. Januar 2022, in dem der Beschwerdeführer eine anfechtbare Verfügung verlangte und die Gemeinde insbesondere nachfragte, per wann der Beschwerdeführer die fehlenden Informationen und Unterlagen nachliefern könne.