4. Mit E-Mail vom 27. Januar 2022 erinnerte die Stadt Thun den Beschwerdeführer an die Einreichung der Unterlagen. Der Beschwerdeführer verlangte gleichentags per E-Mail eine Überprüfung durch die KDP und bat die Stadt Thun um Erlass einer beschwerdefähigen Verfügung sofern die Gemeinde auf der Einreichung eines Baugesuchs beharre. Ebenfalls mit E-Mail vom 27. Januar 2022 teilte die Gemeinde dem Beschwerdeführer mit, dass die Frage des Schutzinteresses mit der Voranfrage hätte untersucht werden können. Doch statt die verlangten Unterlagen einzureichen, habe der Beschwerdeführer direkt ein Baugesuch eingereicht.