erkundigte sich die Gemeinde am 15. Dezember 2021 beim Beschwerdeführer ob ins Baugesuchverfahren gewechselt oder ob das Verfahren weiterhin als Voranfrage behandelt werden soll. Die Gemeinde machte den Beschwerdeführer darauf aufmerksam, dass bei einem Wechsel ins Baugesuchverfahren weitere Unterlagen einzureichen seien. Am 17. Dezember 2021 reichte der Beschwerdeführer bei der Gemeinde weitere Unterlagen ein.